Grundtaxe Arbeitsplatzdesinfektion
- med. dent. Simon Hagin, eidg. dipl. Zahnarzt
- 13. Apr. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Feb.

In den Medien wurde geschrieben, dass Zahnärzt*innen die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» 4.0300 neu seit Corona in Rechnung stellen und von verschiedener Seite als Geldmacherei verschrien.
Die Grundtaxe wurde aber tatsächlich schon vorher eingeführt und auch von vielen Zahnärzten verrechnet. Zahnärzt müssen diese Grundtaxe nicht verrechnen, dürfen es aber meistens (wenn Sie den "neuen" Tarif, Dentotar, benutzen). Dass Ihre Praxis das abrechnet ist keine reine Geldmacherei sondern darauf zurückzuführen, dass 2018 ein neuer Tarif eingeführt wurde, der die Kosten dafür erst "sichtbar" gemacht hat.
Die Massstäbe und Anforderungen an die Hygiene sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und benötigen mehr Zeit und auch finanziellen Mehraufwand. Wenn ein Patient einen Behandlungsraum auch nur kurz betreten hat, so muss im Prinzip danach alles frisch desinfiziert, vieles sogar sterilisiert werden. Zusätzlich zu den sichtbaren Tätigkeiten der Dentalassistentinnen wie Sterilisation und Desinfektion sind auch neue, zusätzliche Arbeiten der Zahnärzte im Hintergrund notwendig (Dokumentation, Nachverfolgbarkeit etc.). Ausserdem bedarf es der Anschaffung neuer Gerätschaften, Gerätefunktionstests und die vorgeschriebene Weiterbildung der Dentalassistentinnen. Im alten Tarif war der Zeit- und Materialaufwand im Bereich Hygiene für den Patienten nicht sichtbar in den Behandlungspositionen eingerechnet. Jetzt steht er zumeist an allererster Stelle auf Ihrer Rechnung.e
Die Position "Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion" darf also grundsätzlich bei (fast) jedem Besuch in der Zahnarztpraxis vom Zahnarzt verrechnet werden. Melden Sie sich, wenn Sie zu Ihren Rechnungen oder Kostenvoranschlägen haben, dann helfe ich gerne weiter.
