Grundtaxe Arbeitsplatzdesinfektion
- Simon
- 13. Apr. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Juni 2023
In den Medien wurde geschrieben, dass Zahnärzt*innen die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» 4.0300 neu seit Corona in Rechnung stellen und von verschiedener Seite als Geldmacherei verschrien.
Die Grundtaxe wurde aber tatsächlich schon vorher eingeführt und auch von vielen Zahnärzt*innen verrechnet. Zahnärzt*innen müssen diese Grundtaxe nicht verrechnen, dürfen es aber (wenn Sie den "neuen" Tarif, Dentotar, benutzen). Dass Ihre Praxis das abrechnet ist keine reine Geldmacherei sondern darauf zurückzuführen, dass 2018 ein neuer Tarif eingeführt wurde, der die Kosten dafür erst "sichtbar" gemacht hat.
Das heisst die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» ist betriebswirtschaftlich begründet. Die Massstäbe und Anforderungen an die Hygiene sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und benötigen mehr Zeit und auch finanziellen Mehraufwand. Zusätzlich zu den sichtbaren Tätigkeiten der Dentalassistent*innen wie Sterilisation und Desinfektion sind auch Arbeiten der Zahnärzt*innen im Hintergrund notwendig (Dokumentation, Nachverfolgbarkeit etc.). Ausserdem bedarf es der Anschaffung neuer Gerätschaften, Gerätefunktionstests und die vorgeschriebene Weiterbildung der Dentalassistent*innen . Im alten Tarif war der Zeit- und Materialaufwand im Bereich Hygiene für den Patienten nicht sichtbar in den Behandlungspositionen eingerechnet.

