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Darf ich meine Röntgenbilder verlangen?
Ja. In der Schweiz haben Sie als Patient das Recht auf Herausgabe Ihrer Unterlagen, einschliesslich Röntgenbilder (Art. 8 DSG). Jede Praxis muss Ihnen diese auf Anfrage aushändigen.
Muss ich einen Grund angeben?
Kostet das etwas?
In welchem Format bekomme ich die Bilder?
Was, wenn die Praxis die Herausgabe verweigert?
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