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Ja. In der Schweiz haben Sie als Patient das Recht auf Herausgabe Ihrer Unterlagen, einschliesslich Röntgenbilder (Art. 8 DSG). Jede Praxis muss Ihnen diese auf Anfrage aushändigen.
Nein. „Für meine persönlichen Unterlagen" reicht vollkommen aus wenn Sie Röntgenbilder anfordern.
In den meisten Fällen ist die Herausgabe kostenlos.
Praxen dürfen in der Schweiz theoretisch eine geringe Bearbeitungsgebühr verlangen. Das macht allerdings fast niemand.
Sie bekommen Röntgenbilder meist als JPEG oder DICOM-Datei, per E-Mail oder auf einem USB-Stick. Analoge Röntgenbilder haben heutzutage in der Schweiz keine Verbreitung mehr.
Das ist rechtlich nicht zulässig. Die Bilder sind das Eigentum des jeweiligen Patienten und nicht das Eigentum der Praxis. Die Praxis verwahrt die Bilder nur. Jede Praxis muss Ihre Röntgenbilder und Unterlagen für 10 Jahre verwahren und auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Falls es tatsächlich Schwierigkeiten geben sollte, so melden Sie sich bei der Gesundheitsdirektion von Ihrem Kanton.
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